Alle Leistungen, die ich auf der Homepage aufführe, sind Leistungen, die von der Krankenkasse bezahlt werden.
Außer:
Kursgebühr für Partner beim Kurs "Geburtseinstimmung". Kursstunden, die nicht besucht werden können, müssen auch persönlich in Rechnung gestellt werden.
Privat versicherte Frauen sollten in den Versicherungsverträgen nachschauen, ob Hebammenleistungen im gleichen Umfang erstattet werden wie bei gesetzlich Versicherten.
Falls Sie keine Krankenversicherung haben und über ein geringes Einkommen verfügen oder eine finanzielle Notlage herrscht, haben Sie Anspruch auf zusätzliche Unterstützung. Das Sozialamt gewährt bei Erfüllung der Voraussetzungen sogenannte “Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft”. Hierbei werden die Kosten für die regulären Leistungen für Schwangere übernommen, die sonst von der Krankenkasse getragen werden. Sprechen Sie mich gerne darauf an, falls Sie hier Unterstützung brauchen.